Blutabnahmen werden im Rahmen des ärztlichen Gesprächs angeordnet und erfolgen nach Voranmeldung (telefonisch oder persönlich). Blutabnahmen finden an folgenden Tagen statt.
Montag 07.00 – 09.30 Uhr
Freitag 07.00 – 09.30 Uhr
Bitte nüchtern kommen, Wasser trinken ist erlaubt. Auch Ihre Dauermedikamente können Sie einnehmen.
Die Vorsorgeuntersuchung versteht sich nicht als Behandlung von Krankheiten, sondern als frühzeitige Erkennung von Gesundheitsrisiken! Die Gesundenuntersuchung ist
kostenlos und kann ab dem 18. Lebensjahr einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Es erfolgt zuerst eine Blutabnahme, beim nächsten Termin finden eine gründliche körperliche Untersuchung sowie ein ausführliches ärztliches Gespräch inklusive Laborbesprechung statt.
Ist es Ihnen aus Krankheitsgründen nicht möglich die Ordination aufzusuchen?
Gerne führe ich im Bedarfsfall Hausbesuche außerhalb der Ordinationszeiten durch.
Bitte melden Sie sich telefonisch in der Ordination an.
Bitte beachten Sie dass Hausbesuche nur im 2.Bezirk durchgeführt werden.
INR- Bestimmungen werden täglich in der Ordination angeboten und mittels Fingerstich durchgeführt. Sie erhalten sofort das Ergebnis und es wird Ihnen die notwendige Medikamentendosis vorgeschrieben.
Die Behandlung mit Infusionen kann bei bestimmten Erkrankungen notwendig sein. In der Ordination werden als Kassenleistungen täglich Infusionen durchgeführt.
Führerscheinuntersuchungen werden täglich zu den Ordinationszeiten durchgeführt. Um Ihre Wartezeit kürzer zu halten, können Sie gerne telefonisch bzw. per E-Mail einen Termin vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass folgendes mitzubringen ist:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Brillenträger sowie Kontaktlinsenträger benötigen eine Dioptrienbestimmung bzw. Brillen- oder
Kontaktlinsenpass vom Augenarzt oder Optiker
- falls Sie Kontaktlinsen tragen bringen Sie auch Ihre Brille mit
Kosten:
Gruppe 1 (Klasse A+B) € 35,–
Gruppe 2 (Klasse C,C1,D,E) € 50,–
Verlängerungsuntersuchung € 30,–
Das Honorar für die gewünschte Leistung ist im Voraus in bar zu entrichten. Kein Bankomat.
Bei Zuweisung zum Amtsarzt wird 50% des Honorars retourniert.